Hochschulwahl - Du entscheidest, wie der Kuchen aussieht!

Einmal im Jahr sind wir Studierende aufgerufen unser Studentenparlament (StuPa), unsere jeweiligen Fachschaftsvertreter sowie Mitglieder für den Fachbereichsrat und den Senat zu wählen. Die gewählten Studierenden vertreten eure Interessen gegenüber den Professoren und der Hochschulleitung. Studiengebühren wären wohl kaum ohne unsere Vertreter abgeschafft worden. Also geht wählen! Denn es trägt jeder ein Stück zur Verbesserung unserer Uni bei!

Die Fachschaft
Die Fachschaft besteht aus max. 12 gewählten Studierenden. Diese vertreten die Interessen der Studierenden innerhalb des Fachsbereiches, dem sie angehören.

Die Fachschaftenkonferenz
In der FSK treffen sich Vertreter alle Fachschaften zusammen mit dem Fachschaftenreferent. Fachschaftsübergreifendes Arbeiten steht hier im Vordergrund.

Das Studentenparlament
Das StuPa trifft einmal im Monat zusammen. Es besteht aus 25 Mitgliedern, die wiederum Mitglied in einer Liste sind. Die „Listen" können parteinahe Listen sein (wobei deren Mitglieder nicht zwangsläufig in einer Partei sind), so wie Jusos (SPD), Grüne (Grüne), Linke.SDS (Die Linke), RCDS (CDU). Oder parteiunabhängig, so wie Die Neue Liste, die R.A.L. oder Fachschaftsliste Witzenhausen. Das StuPa wählt den AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss), das ausführende Organ der Studierendenvertretung. Um den AStA und dessen Referenten, sowie das Arbeitsprogramm und verschiedene Anträge aller Art zu stellen, bilden die Listen Koalitionen, ähnlich wie im Bundestag - nicht so wie in Hessen! Das StuPa kontrolliert die Arbeit der AStA-Referenten.

Der Allgemeine Studierendenausschuss
Der AStA ist das ausführende Organ der Studierendenvertretung. Er engagiert sich für die Rechte der Studierenden, repräsentiert die Studierendenschaft in der Öffentlichkeit und arbeitet mit dem Etat der Studierendenschaft.
Derzeit besteht der AStA aus sieben ReferentInnen, die vom StuPa gewählt wurden. Was die einzelnen Referate machen, könnt ihr unter: www.asta-kassel.de nachlesen.

Der Senat
Der Senat berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Er überwacht die Geschäftsführung des Präsidiums. Unter den Mitgliedern des Senats sind neun Mitglieder der Professorengruppe, drei studentische VertreterInnen, drei wissenschaftliche Mitglieder der Universität und zwei administrativ-technische Mitglieder.

Der Senat ist beispielsweise zuständig für:
--> Beschlussfassung über die Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen und andere Forschung, Lehre und Studium betreffende Satzungen, soweit das Gesetz keine andere Zuständigkeit vorsieht,
--> Entscheidung über Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte,
--> Stellungnahme zur Entwicklungsplanung der Hochschule und zur Einführung und Aufhebung von Studiengängen,
--> Entgegennahme und Beratung des Rechenschaftsberichts des Präsidiums.

Warum ist es wichtig sich zu beteiligen?
Wir als Studierende haben die Chance aktiv an der Uni Kassel mitzuwirken. Studierende können die Arbeit des AStA bestimmen. Wir Studierende wissen selber am besten, wo Probleme beim Studium auftreten. Ohne Engagement können wir diese Prob-leme nicht kundtun und somit auch keine Veränderungen erreichen. Wer unzufrieden ist, soll nicht schmollen, sondern sich aktiv beteiligen, seine Unzufriedenheit bekanntmachen. Nur so kann sich etwas verändern. Für hochschulpolitisches Engagement kann man außerdem auch Creditpoints erhalten.

Wie läuft die Wahl ab?
Wen kann ich wählen?

Das Wahlverfahren ist mit dem von Bundes- oder Landtagswahlen vergleichbar, allerdings gibt es hier keine 5%-Hürde. Kumulieren und Panaschieren ist nicht möglich.
Die Sitzverteilungen im StuPa und dem Senat werden per Listenwahl entschieden, dafür organisieren sich Hochschulgruppen. Für das Studentenparlament kandidieren dieses Jahr sieben und für den Senat sechs Listen.
Die Wahl der Fachschaftsräte (umgangssprachlich nur Fachschaften genannt) und der Fachbereichsräte erfolgt nach dem Prinzip der Personenwahl, sofern keine Listenwahl beantragt wurde. Dies ist nur im Fachbereich 04 der Fall, wo zwei Listen gegeneinander antreten. In den übrigen Fachbereichen könnt ihr die Personen direkt wählen, die euch vertreten sollen. Da ein Fachschaftsrat aus 12 gewählten Mitgliedern besteht, habt ihr maximal 12 Stimmen. Ihr müsst jedoch nicht alle Stimmen vergeben.
In den Fachbereichsräten sind drei studentische Mitglieder vorgesehen. Für dieses Gremium habt ihr also maximal drei Stimmen zu vergeben.
In dieser Ausgabe des medium² könnt ihr euch über die Programme der Hochschulgruppen informieren. Wenn ihr also ordentlich vertreten werden möchtet, lest euch die Wahlprogramme durch und geht wählen.

  • Wahllokale
  • Arnold-Bode-Str.,
    Nebenraum der Zentralmensa

  • Kurt-Wolters-Str. 3,
    Foyer vor Hörsaal 0117

  • Menzelstraße 13,
    vor dem Hörsaal Nordbau

  • Wilhelmshöher Allee 73,
    Säulenhalle 1

  • Steinstraße 19,
    Witzenhausen, Zeichensaal

  • Heinrich-Plett-Str. 40,
    Raum 1404