25-Prozent-Regelung

Du entscheidest, ob die Studierendenschaft weiterarbeiten kann!
Die Situation für die studentische Selbstverwaltung und ihre Freiheit hat sich durch die hessische CDU-Landesregierung und deren Entscheidungen drastisch verschlechtert. Eine demokratische Selbstverwaltung wurde ab 2005 an finanzielle Bedingungen geknüpft. Der studentische Haushalt wurde an die Wahlbeteiligung der studentischen Wahlen gekoppelt. Sollte die Wahlbeteiligung unter 25 % liegen, kann der Haushalt bis zu 75 % gekürzt werden. Offiziell soll dieses Gesetz die Wahlbeteiligung und damit die Legitimität der studentischen Interessenvertretung steigern. Beobachter vermuteten ein anderes Kalkül der CDU-Landesregierung: Bei einer geringen Wahlbeteiligung hätten die ASten kaum das Geld für Serviceleistungen wie Rechtsberatung oder die Verwaltung des Semestertickets.

 Welche Folgen hat die 25-Prozentregelung für jeden Einzelnen von uns?

- Das Semesterticket steht auf Kippe.
- Förderung studentischer Kultur ist nicht mehr möglich (K19, Uni-Parties, usw...).
- Die Sozial- und BAföG-Beratung kann nicht fortgesetzt werden.
- Das Café DesAStA kann nicht mehr finanziert werden.
- Der Fortbestand der Fahrradwerkstatt ist nicht gesichert.
- Der AStA als politisches Sprachrohr gegenüber der Universität und der Landesregierung
wird erheblich geschwächt, die Stimme der kasseler Studierenden wäre nicht mehr wichtig.
  • Wahllokale
  • Arnold-Bode-Str.,
    Nebenraum der Zentralmensa

  • Kurt-Wolters-Str. 3,
    Foyer vor Hörsaal 0117

  • Menzelstraße 13,
    vor dem Hörsaal Nordbau

  • Wilhelmshöher Allee 73,
    Säulenhalle 1

  • Steinstraße 19,
    Witzenhausen, Zeichensaal

  • Heinrich-Plett-Str. 40,
    Raum 1404